Wohnungsgeberbestätigung
nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Einzugsbestätigung
Hiermit wird bestätigt, dass folgende Person/en
in folgende Wohnung eingezogen ist/sind:
Erklärung
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die vorstehenden Angaben den Tatsachen entsprechen. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handle, wenn ich eine Wohnungsanschrift für die Anmeldung eines Wohnsitzes anbiete, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist.
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die falsche oder nicht rechtzeitige Ausstellung der Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 54 BMG i.V.m § 19 BMG).
Unterschrift Wohnungsgeber